Handlungsempfehlungen für bildschaffende Kreative

Handlungsempfehlung für Fotografen & Kreative
Handlungsempfehlung für Fotografen & Kreative

Derzeit suchen viele Fotografen und Kreative-Köpfe nach aktuellen Richtlinien für die zukünftige Umsetzung des EU AI Acts, weil sie bei der Erstellung oder Bearbeitung ihrer Medien, KI (Midjourney, ChatGPT, u.a.) einsetzen.

Draussen wird viel geschrieben zum Thema. Alles ist interessant, manches beunruhigend, vieles ist wahr, einiges grober Nonsens.

Einen Anwalt beauftragen, was sicherlich sinnvoll wäre (und deshalb hier zum ersten Mal der Hinweis: Dieser Artikel hier ist keine Rechtsberatung!), mag zum derzeitigen Standpunkt auch nicht jeder.

Fazit: Die Verunsicherung ist groß. Deshalb habe ich mich einmal dran gesetzt und mir eine eigene Handlungsempfehlung erarbeitet, die ich gerne mit Euch teilen möchte.

Aber was müssen wir denn jetzt wirklich tun?

Nun, sagen wir´s mal so, einfach ist anders, und weniger ist mehr als nichts!

Zunächst einmal das Grundsätzlichste (übrigens Pflicht nach Art. 4 Eu AI Act):

AI Literacy schaffen: KI-Kompetenz.

Und damit meine ich nicht Prompts schreiben lernen. Sondern Grundlagen. Was ist KI? Wie funktioniert sie? Chancen & Risiken, meine Rolle im KI-Kontext, welche Risikoklassen klassifiziere ich bei welchem Auftrag? Wie setze ich KI ethisch verantwortungsvoll ein?

Und dann solltet Ihr Eure Abläufe einmal durchdenken und strukturieren.

Ich für meinen Teil habe das wie folgt gemacht und auch die Entscheidungen die ich dabei getroffen habe, habe ich Euch dokumentiert. (nochmals: das ist MEINE Struktur, keine rechtsverbindliche, also: Dies ist keine Rechtsberatung!)

Artikelinhalte

1. Einordnung: Ist mein System betroffen?

  • Typischer Anwendungsfall: Ich nutzte KI-Bildgenerierungssysteme (z. B. Text-zu-Bild-Tool) zur Erstellung kreativer Inhalte oder zur Bearbeitung/Retusche. Ich nutze LLM zur Ideengewinnung und zur Prompt-/Textgenerierung, für Emails, Übersetzungs-KI zum Übersetzen
  • Rechtslage: Solche Systeme gelten i.d.R. nicht als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Act.
  • Aber: Transparenzpflichten gemäß Art. 50 Abs. 4 AI Act gelten u.U., wenn die Inhalte geeignet sind, natürliche Personen zu täuschen.

2. Pflicht: Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Nach Art. 50 Abs. 4 AI Act muss ein Bild als KI-generiert gekennzeichnet werden, wenn:

  • es einen Deep Fake darstellt, es also nicht offensichtlich ist, dass es sich um ein künstlich erzeugtes Bild handelt, und
  • einfach gesagt, der Inhalt geeignet ist, natürliche Personen in die Irre zu führen.

Empfehlung:

  • Kennzeichne KI-generierte Bilder in Metadaten (z. B. IPTC „DigitalSourceType: Algorithmic Media“)
  • Ergänze sichtbare Hinweise, z. B. in Bildunterschriften, Impressum oder Tooltips: „Dieses Bild wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erzeugt/bearbeitet/teilweise verändert.“ je nach Nutzung von KI beim vorliegenden Bild

3. Empfehlung: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Auch wenn aktuell keine Pflicht zur formellen Dokumentation besteht, will ich folgendes (zumindest bei gewerblichen Aufträgen) intern festhalten (ggf. durch Speicherung im KI-Tool), um Pflichten aus anderen Gesetzen genüge zu tun, so z.B. der DSGVO oder dem Urherberrecht. Das ist nicht für jedes Bild erforderlich, aber für den Auftrag sinnvoll.

Inhalt/Zweck/Prompt/Seed des Bildgenerators, für ggf. Reproduzierbarkeit (jaja, gibts nicht) und Schutz vor Plagiatsvorwürfen

Verwendetes Tool (ggf. Modellversion), als Transparenz gegenüber Auftraggeber*innen

Datum und Kontext der Erstellung Beweissicherung, z. B. bei Urheberrechtsstreitigkeiten

Übrigens: Tools wie Content Credentials (CAI/Adobe) oder IPTC-Standards unterstützen eine strukturierte Kennzeichnung.


4. Achtung Querschuss! Datenschutz beachten (wenn Personen erkennbar sind)

Wenn die KI-Bilder reale oder erkennbare Personen darstellen (auch synthetisch), können datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO) berührt sein. Das könnte übrigens ggf. Relevanz beim Austausch von Gesichtern, zum Beispiel von Kindern zwecks Kinderschutz, haben.

Maßnahme:

  • Vermeide Deepfakes oder realitätsnahe Abbildungen ohne Zustimmung.

5. Transparenz gegenüber Dritten

  • Informiere Kundinnen und Geschäftspartnerinnen transparent über den Einsatz von KI in kreativen Prozessen.
  • Ich überlege derzeit einen Code of Conduct für den KI-Einsatz in kreativen Projekten zu erstellen und dem Auftraggeber im Vorfeld bekannt zu geben.

✅ Fazit

Auch ohne formelle Dokumentationspflicht nach EU AI Act werde ich:

  • Inhalte transparent als KI-generiert kennzeichnen.
  • Erstellungsprozesse (zumindest in gewerblichen Aufträgen) intern nachvollziehbar dokumentieren
  • Datenschutz und Urheberrecht weiterhin berücksichtigen

Hinweis: bearbeitet am 5.6.

Hinweis: Dieser Artikel wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt bzw. redegiert. Das Aufmacherbild wurde KI generiert.

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