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Ein kleiner Seitenblick auf die aktuelle Diskussion um ein Bild zum Reichswald-Volksentscheid

Ein Ausschnitt des KI-Bildes zur Reichswald-Kampagne der CDU Kreis Kleve

Eins vorab, ich möchte hier keine politische Meinung widerspiegeln oder eine eigene Empfehlung für oder gegen ein Votum abgeben. Auch wenn zu vermuten ist, dass andere an der Diskussion teilnehmende Personen dieses Ziel im Auge haben.

Ich versuche die Diskussion um den Einsatz von KI aus meiner Sicht eines Fotografen, die auch ganz bestimmt nicht die Sicht aller Fotografen ist, zu bewerten. Warum auch ich dabei auch nicht ganz frei von Hintergrundabsichten bin, erzähle ich Euch im nachfolgenden Beitrag.

Aber zurück zum Reichswald: Worum gehts, vereinfacht gesagt?

In der aktuellen Situation um die Frage zur Erhebung des Reichswaldes zum Nationalpark macht die CDU im Kreis Kleve mit einem Plakat auf ihre Meinung aufmerksam. Das an eine Fotografie erinnernde Bild, keine Zeichnung oder Cartoon, zeigt drei Kinder in bunter Wetterkleidung auf einem Waldweg. Die Kinder begleitet ein zotteliger, freilaufender Hund, alle werden von hinten ohne Gesicht gezeigt. Es ist schönes Wetter, die Kinder scheinen gutgelaunt den Tag zu genießen, wie auf einem Sonntagsausflug. Das Foto zeigt offensichtliche Schwächen der Bildgenerierung.

Und es gibt Anlass zu erregten Diskussionen, Wortwechseln und Stellungnahmen und den üblichen Trollmeinungen und Anfeindungen in den sozialen Medien. Weil eine Seite meint, dass Bilder aus einer KI nicht für solche Zwecke genutzt werden dürfen, gar von Fake-News ist die Rede, die andere Seite begründet die Nutzung mit Rücksicht auf Kinderschutz und -Persönlichkeitsrechten.

Betrachten wir es mal nüchtern:

Die Presse hat zunächst einen Anspruch auf Realität.

Ein ethischer Orientierungspunkt im Fotojournalismus ist die Authentizität, die eng an das rechtliche Prinzip der Augenzeugenschaft geknüpft ist.

Dokumentierende Fotografie hat einen Anspruch an Wahrheit, argumentieren Reportagefotografen berechtigterweise. Einem Foto wird (wurde) im Zweifelsfall mehr Wahrheit zugesprochen, als einem Text, also muss sie „sauber“ sein. Jegliche Veränderung am Bild verbietet sich. KI-Generierung schon völlig.

Aber handelt es sich bei dem vorliegenden Bild der Kampagne wirklich um ein dokumentierendes Bild?

Hier steht doch vielmehr der Anspruch des Erstellers im Vordergrund, eine bestimmte Nachricht zu vermitteln: „Unsere Kinder sollen frei aufwachsen, Spaß haben, das Leben geniessen.“

Ergo: Nein, das Bild ist Werbung.

Werbefotos und Bilder sollen visualisieren, Vorteile und manchmal auch (wenns von der Gegenseite kommt) negative Aspekte eines Bestandteils zeigen. Werbung geht meist einher mit Text.

Werbefotos sind oft gestellt. Zeigen immer nahezu perfekte, lächelnde Menschen in perfektem Umfeld, mit perfekten Produkten. Und wenn das Produkt, das Licht, die präsentierenden Menschen mal nicht so perfekt sind, dann wird retuschiert, bearbeitet, neuerdings KI-generiert. Die Autoindustrie zeigt uns seit Jahren schon kein reales Foto mehr.

Warum also nicht auch hier. Für mich als Fotograf kein Problem. Die Zwiespältigkeit zeigt übrigens die Nutzung zweier Begriffe für ein und das Gleiche: Bildbearbeitung und Bildmanipulation. Ich benutze immer Bildbearbeitung. Ein Werkzeug wird erst in der Hand eines Menschen zur Waffe.

Ich musste als Werbender Kampagnenfotos bislang entweder mit gebuchten Modeln erstellen, auf Stockmaterial zurückgreifen oder jetzt neu, kann es per KI generieren lassen.

Nur zur Info: Ein Bild wie das Vorliegende, vom Fotografen erstellt, mit allen zugehörigen Veröffentlichungsrechten, hätte nach mehreren Stunden Vorbereitung, warten auf gutes Wetter und der abschließenden Arbeit, und, bei der Kampagnenbreite (Werbefotos werden oft nach Auflage honoriert), sicher einen vierstelligen Betrag gekostet. Das dürfte für mich der wahre Grund der KI-Nutzung sein, nicht der Datenschutz.

Warum den Datenschutz vorschieben?
Ein Foto von nicht erkennbaren Kindern von hinten birgt m.E. nach kein rechtliches Problem.

Allerdings, wenn dabei noch gewisse Probleme, die für Fotografen durch die DSGVO verschärft wurden, relativ leicht aus dem Weg geräumt werden können, umso besser. Persönlichkeitsrechte gab es schon immer zu beachten, wenn auch nicht in dieser Ausprägung. Aber die öffentliche Empfindung und Empörung ist halt mittlerweile deutlich gestiegen. Auf jeder Veranstaltung bin ich mittlerweile oft genötigt zu erklären, welche Rechte mir als Fotograf zu- oder entgegenstehen, ein Foto von Personen und Gruppen – und es sind nicht mal immer Kinder – zu machen.

Dass aus finanziellen Gründen auf einfachere Methoden zurückgegriffen wird, ist für mich durchaus zu verstehen. Auch wenn ich mir selbst damit ins Knie schieße! Sorry Kollegen!

Allerdings verstehe ich als Fotograf nicht, warum man sich der Kunde anscheinend mit dem erstbesten Ergebnis zufrieden gibt. Die offensichtlichen Schwächen des Bildes hätte man mit weiteren Retuschen durchaus ausmerzen können. Ein Tipp, liebe CDU – Vielleicht sollte man sich ja doch der Hilfe eines Foto-Fachmanns bedienen, auch bei der Nutzung von bildgebender KI. Und an die Kollegen – hier ist unser Fachgebiet und zukünftiges Betätigungsfeld.

Kurt Tucholsky wird der Ausspruch zugesprochen: „Ein Zeichner kann sich was ausdenken. Der Fotograf nicht.“ – Das stimmt wohl so nicht mehr!

Zurück zu Prinzipien:

Ja, will ich eine dokumentarische Erzählung einer Veranstaltung oder Ortes zeigen, dann verbietet sich eigentlich der Einsatz von Bildmanipulation oder Bild-generierender KI. Absolut.

Will ich aber Werbung machen, dann kann ich ein entsprechend erzählendes Bild generieren, es entsprechend verändern und als neues, eigenständiges Kommunikationsmittel verwenden. Und wenn dann EU AI Act – konform auf die Nutzung von KI hingewiesen wurde, dann ist das m.E. nach auch vollkommen legitim.

Und für alle Dinge dazwischen gibts für mich auch diverse Zwischenstadien. Warum nicht das Gesicht eines Kindes auf einem Event austauschen, wenn ich fürs kommende Jahr Werbung zur Kindertauglichkeit eines Events machen möchte, gleichzeitig aber keine Veröffentlichungsrechte mit den Eltern vereinbart habe?

Wie steht ihr dazu? Wie zu

Bildretusche von störenden Elementen? Eigentlich auch nicht? Aber ist nicht der Beschnitt eines Fotos um ein störendes Element auszuschließen, dann nicht auch schon „verbotene“ Bildretusche? Oder die schwarz-weiß Konvertierung eines Farbfotos, um den grellen farbigen Fleck im Hintergrund, der meinen Blick ständig vom Motiv ablenkt, zu eliminieren?

Darf ich der Braut am Hochzeitstag, den leider, vermutlich aufgrund der großen Nervosität plötzlich auf der Wange sprießenden Pickel elektronisch entfernen? Ist nicht das physische Überschminken schon eine Verzerrrung der Realität?

Wir Fotografen müssen uns dieser Realität stellen. Es verändert sich und das müssen auch wir. Wir müssen ja nicht direkt mit unseren eigenen Vorstellungen und Prinzipien brechen.

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